Kinderarbeit ist verboten
In Deutschland ist es verboten, dass Kinder im Alter unter 15 Jahren arbeiten. Es gibt einige Ausnahmen, die im Jugendschutzgesetz festgelegt sind. Auch in allen anderen EU-Staaten ist die Erwerbstätigkeit von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich verboten. In den Kinderrechten heißt es, dass Kinder und Jugendliche vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt werden sollen. Damit ist unter anderem gemeint, dass sie keine schwere Arbeit machen sollen, die ihnen gesundheitlich schadet.
Rückblick in die Geschichte
Schaut man in der Geschichte einige Jahrhunderte zurück, stellt man fest, dass das nicht immer so war. Im Mittelalter mussten Kinder zusammen mit ihren Eltern im Dienste der Feudalherren oft schwere Arbeit auf den Feldern leisten. Im 19. Jahrhundert, als immer mehr Industriebetriebe entstanden, nahm auch die Kinderarbeit stark zu. Kinder wurden als billige Arbeitskräfte vor allem in England und Deutschland im Bergbau und in Textilfabriken ausgenutzt. Teilweise mussten sie jeden Tag bis zu 16 Stunden arbeiten.