Hallo Wissen teilen, wie schön, dass du in einer liebevollen Familie lebst, wo es dir gut geht! Wenn Kinder in eine Pflegefamilie kommen, weil sie in der eigenen Familie nicht mehr leben können, wird das vom Jugendamt begleitet. Dabei müssen Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand bei den Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden. Wie die Beteiligung aussieht, hängt also davon ab, in welcher Situation die Kinder sind. Das Jugendamt hat unterschiedliche Möglichkeiten zu helfen, wenn es Kindern in ihrer Familie schlecht geht. Es kann sein, dass das Jugendamt Eltern berät, wenn sie mit der Erziehung ihrer Kinder nicht zurecht kommen. Dann kann vielleicht das Familienleben anders organisiert werden und die Kinder wohnen trotzdem weiter zuhause. Vielleicht aber ist es, wie du schreibst, auch eine gute Lösung, in eine Pflegefamilie zu kommen. Eine wichtige Aufgabe des Jugendamtes ist es, Kindern, denen es zuhause schlecht geht, dabei zu helfen, dass sie in einer Familie leben, in denen sie gut versorgt werden.
Hallo Kaan, in Fällen, in denen ein Kind in eine Pflegefamilie kommt, entscheidet ein Familienrichter oder eine Familienrichterin über die Unterbringung des Kindes. Es kann sein, dass das Kind angehört wird, um seine Wünsche in die Entscheidung einbeziehen zu können. Bis zu seinem 18. Lebensjahr ist das Kind aber nicht berechtigt, selbst über seine Unterbringung zu entscheiden.
Hallo Dominik, wir können hier bei Hanisauland keine Pflegefamilie vermitteln. Wende dich dazu am besten an das Jugendamt deiner Stadt.
Hallo iPhone, grundsätzlich haben Pflegekinder ebenso Anspruch auf Sorge und Kümmern durch die Eltern wie leibliche Kinder. Aber rechtlich gesehen gibt es einige Unterschiede. Diese hängen unter anderem damit zusammen, wer das Sorgerecht hat und was zum Beispiel mit der Jugendamt vereinbart wurde. Ein Unterschied zu leiblichen Kinder zeigt sich zum Beispiel im Erbrecht. Pflegekinder haben kein "automatisches" Erbrecht wie leibliche Kinder.